Eltern- Kind- Entfremdung

Das Phänomen wird seit mindestens 60 Jahren in der psychiatrischen Fachliteratur beschrieben, aber erst in den 1980er und 1990er Jahren als solches benannt. (W. v. Boch- Galhau 2012). In der psychologischen Praxis werden dabei zwei verschiedene Gruppen von Patienten unterschieden: zum einen erwachsene Scheidungskinder, zum anderen entfremdete Elternteile. Beide Gruppen leiden nach Trennung und/oder Scheidung unter erheblichen psychischen und psychosomatischen Störungen. 
Der Kontakt- oder Beziehungsabbruch wirkt für die betroffenen Kinder und auch für die entfremdeten Elternteile traumatisch.  
 
Die Eltern- Kind- Entfremdung tritt oft nach Trennung und Scheidung der Eltern auf. 
Die Ablehnungshaltung der Kinder gegenüber einem Elternteil ist dabei nicht nachvollziehbar. Sie entsteht durch den indoktrinierenden, manipulativen Einfluss des entfremdenden Elternteils oder anderer wichtiger Bezugspersonen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2023 die Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) für „überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt“ erklärt (1BvR 1076/23). Im Familienrecht und in vielen Professionen die mit betroffenen Familien betraut sind, ist dadurch  Unsicherheit entstanden,  wie die Umstände zu beurteilen sind. Um so wichtiger ist es geworden, nicht den Begriff EKE/PAS in den Vordergrund zu stellen, sondern reale elterliche Verhaltensmuster und Dynamiken zu beleuchten. Und die betroffenen Eltern in Ihrem Leid, das unbestritten ist, zu unterstützen.